Der gestern veröffentlichte DiGA-Report 2025 des SVDGV bestätigt eindrücklich, dass digitale Therapien in der Versorgung angekommen sind. Bis zum Stichtag 31.12.2025 wurden über 1,6 Mio. Freischaltcodes eingelöst, allein rund 690.000 in 2025. Das Wachstum bleibt hoch (+64 % ggü. 2024).
Parallel dazu zeigt sich in dieser Woche erneut, wie groß der Reformdruck im System ist – und wie wenig Raum er im politischen Tagesgeschäft findet: Bei der Regierungsbefragung von Bundeskanzler Friedrich Merz im Bundestag (25.03.) fand Gesundheitspolitik kaum Platz; zentrale Fragen zu Beiträgen, Krankenhäusern oder ambulanter Versorgung blieben aus.
Aus der Fachdebatte kommt dagegen ein klares Signal: Bei einer AOK-Veranstaltung in Düsseldorf betonte Georg Kippels, Parlamentarischer Staatssekretär im BMG, Prävention müsse jetzt breit und koordiniert angegangen werden („den ganzen Katalog aufreißen und zwischen den Akteuren verteilen"). In der Diskussion zum Primärversorgungssystem herrscht breite Einigkeit in der Problembeschreibung – aber noch wenig Konkretion zur Lösung. Viele warten auf einen Gesetzentwurf.
Schließlich liefert die aktuelle WIdO-Analyse einen weiteren Hinweis, warum Prävention und Versorgungssteuerung an Bedeutung gewinnen: Die Zahl der Pflege-Neuzugänge bleibt seit 2019 stabil (ca. 350.000/Jahr), gleichzeitig setzt Pflegebedürftigkeit früher ein (Eintrittsalter von 79,5 auf 77,9 Jahre gesunken) und beginnt häufiger in niedrigeren Pflegegraden. Daraus leitet das WIdO einen stärkeren Fokus auf frühzeitige Prävention ab – und verweist auf neue Anforderungen an die ambulante Versorgung und an die Unterstützung informeller Pflegearrangements.
Im Deutschen Bundestag wurde die gesetzliche Verankerung eines bedarfsgerechten Primärversorgungssystems diskutiert. Während die Grünen ein rechtlich abgesichertes, stärker steuerndes Primärversorgungssystem mit Fokus auf Teamstrukturen und Vermeidung unnötiger Facharztkontakte betonten, hob die CSU die Bedeutung von Akzeptanz, Praxisnähe und Patientenorientierung hervor. Kritisch thematisiert wurden zudem Bürokratie, ökonomische Fehlanreize sowie Fragen von Transparenz und Zugangsgerechtigkeit. Gleichzeitig gab es Warnungen vor möglichen Zugangsbeschränkungen durch stärkere Steuerung.
Der Antrag zur Einführung eines Primärversorgungssystems wurde zur weiteren Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag, 20.03.2026 in erster Lesung das Durchführungsgesetz zur EU-KI-Verordnung beraten. Das Gesetz regelt insbesondere, welche deutschen Behörden den AI Act überwachen und durchsetzen sollen. Kernstück: Die Bundesnetzagentur wird zentrale Koordinierungsstelle, richtet eine Beschwerdestelle ein und betreibt ein KI-Reallabor für Unternehmen und Start-ups.
Digitalminister Wildberger (CDU) verteidigte den Ansatz als bewusst schlank – keine neue Behörde, sondern Nutzung bestehender Strukturen. Die SPD verteidigte den Rahmen grundsätzlich, kündigte aber Nachbesserungen im Ausschussverfahren an: Zuständigkeiten müssten klarer gefasst, Doppelstrukturen vermieden werden. Die Grünen bemängelten das Fehlen eines KI-Transparenzregisters, das offenlegen würde, wo die Verwaltung KI einsetzt, sowie eines unabhängigen KI-Beirats. Zudem kritisierten sie die uneinheitliche Umsetzung durch 16 Bundesländer als strukturelles Problem. Die Linke mahnte, die Bundesregierung setze sich parallel auf EU-Ebene für eine Verzögerung der Regeln für Hochrisiko-KI ein – also genau jene Systeme, die in Sicherheitsbehörden, bei Grenzkontrollen oder in der Medizin eingesetzt werden. Außerdem fehle im Gesetz jede Antwort auf die ökologischen Kosten des KI-Booms und auf die unbezahlte Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte für das KI-Training. Die AfD kritisierte: 43 neue Planstellen, knapp 50 Millionen Euro Jahreskosten auf Bundes- und Länderebene, und die zentralen Fragen zu den Reallaboren – Starttermin, Regeln, Zulassungskriterien – seien im Gesetz noch völlig offen.