Die Digitalisierung der Gesundheits- und Pflegeversorgung kommt in Deutschland leider nur langsam voran. Das angekündigte Digitalisierungsgesetz lässt weiter auf sich warten. Gleichzeitig zeigen aktuelle gesundheitspolitische Debatten, wie stark digitale Lösungen für zukünftige Versorgungsstrukturen eingeplant werden. So betont der aktuelle Altenbericht die Bedeutung digitaler Angebote für Teilhabe und Versorgung im Alter. Auch im Antrag der Grünen zur Einführung eines Primärversorgungssystems wird eine stärkere Einbindung digitaler Lösungen gefordert. Parallel laufen regulatorische Vorhaben, etwa die nationale Umsetzung der europäischen KI-Verordnung sowie Anpassungen der DiPAV im Zuge des BEEP im Pflegebereich. Der SVDGV begleitet diese Entwicklungen eng über politische Gespräche, Stellungnahmen und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Bundestag debattiert in seiner Sitzung am 20. März zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen zur Weiterentwicklung der ambulanten Versorgung.
Primärversorgung stärken (Drs. 21/2823): Die Grünen fordern die Einführung eines umfassenden Primärversorgungssystems mit wohnortnahen, niedrigschwelligen Anlaufstellen. Nach Ansicht der Grünen greift das von der Bundesregierung geplante Primärarztsystem zu kurz, da angesichts des demografischen Wandels und des Hausärztemangels multiprofessionelle Teams und eine stärkere Nutzung digitaler Lösungen erforderlich seien. Zudem soll sichergestellt werden, dass Versicherte innerhalb von 20 Minuten Fahrzeit Zugang zu einer haus- oder kinderärztlichen Praxis haben. Der Antrag wird an den Gesundheitsausschuss überwiesen.
MVZ reformieren (Drs. 21/1667): Ein zweiter Antrag zielt auf erleichterte Gründungen kommunaler Medizinischer Versorgungszentren und mehr Transparenz bei Eigentümerstrukturen. Kritisch sehen die Grünen investorenbetriebene MVZ. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt jedoch die Ablehnung des Antrags (Drs. 21/3075).
Der Bundestag berät in seiner Sitzung am 19. März in erster Lesung den Neunten Altenbericht der Bundesregierung („Alt werden in Deutschland – Vielfalt der Potenziale und Ungleichheit der Teilhabechancen“, erschienen Januar 2025).
Der Bericht betont, dass Gesundheit im Alter eng mit sozialen und wirtschaftlichen Faktoren wie Einkommen, Wohnsituation und sozialer Einbindung zusammenhängt. Gleichzeitig steigt mit zunehmendem Alter der Bedarf an medizinischer und pflegerischer Versorgung. Bereits heute zeigen sich regionale Unterschiede in der Versorgung, Defizite in der Geriatrie sowie wachsende Zugangsbarrieren im ambulanten Bereich, unter anderem durch den Ärztemangel. Der Bericht hebt die Bedeutung einer interprofessionellen und integrierten Versorgung älterer Menschen hervor. Weitere zentrale Themen sind Einsamkeit und soziale Isolation, die gesundheitliche Nachteile verstärken können, sowie Mobilität und digitale Teilhabe.
Zu den Empfehlungen gehören insbesondere der Ausbau von Prävention und Gesundheitsförderung im Alter, mehr niedrigschwellige Versorgungsangebote, bessere digitale Angebote für ältere Menschen sowie ausreichend qualifiziertes Gesundheits- und Pflegepersonal. Zugleich wird ein deutlich steigender Pflegebedarf infolge der demografischen Entwicklung erwartet.
Die Bundesregierung unterstützt Kommunen bei der Förderung der digitalen Teilhabe älterer Menschen unter anderem über den DigitalPakt Alter, der ab 2026 in eine neue Phase übergeht. Ziel ist der Auf- und Ausbau kommunaler Strukturen, um wohnortnahe Unterstützungsangebote für ältere Menschen zu stärken.
Ab 2027 ist zudem ein spezielles Förderprogramm für Kommunen geplant, das tragfähige lokale Strukturen und die digitale Daseinsvorsorge auf kommunaler Ebene weiter ausbauen soll (Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, Drs. 21/4453).
Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf für eine Erste Verordnung zur Änderung der Digitale-Pflegeanwendungen-Verordnung (DiPAV-ÄndVO) vorgelegt. In der Begründung des Entwurfs stellt das Ministerium selbst fest, dass bislang keine digitale Pflegeanwendung im DiPA-Verzeichnis des BfArM gelistet ist und digitale Pflegeanwendungen damit bisher noch kein Bestandteil der pflegerischen Versorgung sind. Ziel der Änderungsverordnung ist es, das Antrags- und Prüfverfahren für digitale Pflegeanwendungen weiterzuentwickeln und bestehende Hürden beim Zugang zur Versorgung zu reduzieren. Die Änderungsverordnung setzt zudem Anpassungen um, die mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) beschlossen wurden. Zentrale Elemente sind insbesondere die Einführung eines Erprobungsverfahrens sowie eine Erweiterung des Begriffs des pflegerischen Nutzens, etwa durch die stärkere Berücksichtigung der Unterstützung pflegender Angehöriger. Zu dem Entwurf läuft derzeit ein Stellungnahmeverfahren, an dem sich auch der SVDGV beteiligen wird.