Das BMG hat seine Vorhabenplanung für 2026 vorgelegt und darin konkret ausgewiesen, welche gesundheitspolitischen Projekte in welchem Stadium und mit welchem Zeitrahmen verfolgt werden sollen. Die Planung wird von einer deutlichen Bestandsaufnahme zur angespannten Finanzlage geprägt, in der auf begrenzte finanzielle Spielräume und einen erheblichen Priorisierungsbedarf verwiesen wird. Entsprechend stehen die GKV-Finanzreform und die Pflegereform an erster Stelle der geplanten Vorhaben und sollen ab Frühjahr 2026 den politischen Fokus bestimmen. Ob die Koalition für die vorgesehenen tiefgreifenden Reformen rechtzeitig eine tragfähige Einigung erzielt, ist angesichts parteipolitischer Tabus, föderaler Zuständigkeiten und mehrerer anstehender Landtagswahlen offen – mit potenziell weitreichenden Auswirkungen auf alle weiteren Reformprojekte.
In der Anhörung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes am 14. Januar wurde die Novelle grundsätzlich als sinnvoller Beitrag zur besseren Steuerung des medizinischen Cannabismarktes und zur Eindämmung von Missbrauch bewertet. Zugleich forderten Sachverständige wichtige Nachbesserungen, u. a. bei der Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten und beim verpflichtenden Arzt-Patienten-Kontakt bei Erstverordnungen. Kritisch wurde vor einer Überregulierung und möglichen Versorgungseinschränkungen gewarnt – insbesondere für mobilitätseingeschränkte, psychisch belastete oder in ländlichen Regionen lebende Patientinnen und Patienten. Mehrere Sachverständige betonten, dass die Präsenzpflicht bei Erstverordnung medizinisch nicht zwingend erforderlich sei, da vergleichbare Arzneimittel mit ähnlichem oder höherem Risikopotenzial bereits telemedizinisch verordnet werden können. Die ärztliche Entscheidung über die Art des Arzt-Patienten-Kontakts sollte dem Einzelfall überlassen bleiben.
Im Bundestag wurden mehrere Kleine Anfragen eingebracht. Die Linke fragte zur Umsetzung der Ziele des Terminservice- und Versorgungsgesetzes sowie zur Arbeit der 116117 und erkundigte sich zudem nach dem Stand und der Ausgestaltung der Hightech-Agenda Deutschland. Die AfD thematisierte in zwei Kleinen Anfragen die Auswirkungen geänderter Normwerte bei Blutzucker sowie LDL-, HDL- und Gesamtcholesterin auf Diagnosen, Behandlungsbedürftigkeit und gesundheitspolitische Konsequenzen. Darüber hinaus berichtete Digitalminister Wildberger im Digitalausschuss über den Stand der Digitalvorhaben. Ergänzend informierte das BMG, dass statt zweier Digitalgesetze nur ein umfassendes Digitalgesetz mit digitalem Schwerpunkt geplant ist, dessen Entwurf im Frühjahr 2026 auf Basis einer derzeit in Überarbeitung befindlichen Digitalisierungsstrategie für Gesundheitswesen und Pflege vorgelegt werden soll.
Das BMG hat zwei Förderrichtlinien zur Forschung in der Frauengesundheit veröffentlicht und eine Antragsphase für Fördermittel in Höhe von insgesamt bis zu 10 Mio. Euro eröffnet. Gefördert werden Projekte der patientinnenzentrierten Versorgungsforschung. Thematische Schwerpunkte sind u. a. frauenspezifische Erkrankungen, geschlechtsspezifische Krankheitsverläufe, Endometriose, Wechseljahre, reproduktive Gesundheit, Gewaltbetroffenheit sowie soziale Ungleichheiten in der Versorgung. Digitale Anwendungen können im Versorgungskontext berücksichtigt werden; die Evaluierung der Wirksamkeit von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) ist jedoch ausdrücklich von der Förderung ausgeschlossen. Anträge können ab sofort eingereicht werden, ein Projektstart ist spätestens zum 1. Januar 2027 vorgesehen.
Im Rahmen des Kanzlerbesuchs in Indien hat das Bundesgesundheitsministerium gemeinsam mit der indischen Regierung eine Absichtserklärung zur Anwerbung von Pflegefachkräften unterzeichnet. Ziel ist eine strukturierte, faire und nachhaltige Fachkräftegewinnung aus Indien, u. a. durch den Abbau bürokratischer Hürden bei Anerkennungsverfahren und den Ausbau sogenannter Global Skills Partnerships. Diese sehen eine gemeinsame Ausbildung, frühe Sprachförderung (mind. B2) sowie eine bessere Vorbereitung auf die Tätigkeit in Deutschland vor. Die Vereinbarung ist Teil der bundespolitischen Strategie zur Bekämpfung des Pflegefachkräftemangels und betont ethische Standards der internationalen Anwerbung.