Mit dem BEEP inkl. GKV-Sparpaket erreichen insgesamt vier Gesetze aus dem BMG in der bisherigen Amtszeit von Ministerin Nina Warken das Bundesgesetzblatt (u. a. Pflegefachassistenz, NpSG, IGV-Umsetzung). Hinzu kommt eine hohe Zahl laufender Verfahren, die sich überwiegend in fortgeschrittenen parlamentarischen Phasen befinden – darunter die Anpassung der Krankenhausreform (KHAG), Änderungen im Medizinal-Cannabisrecht, die Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Heilberufe, die Reform des Transplantationsgesetzes, das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, die Notfallversorgungsreform sowie Vorhaben zu Medizinregistern. Insgesamt zeigt sich damit eine hohe gesetzgeberische Aktivität mit starkem Fokus auf Struktur-, Finanz- und Versorgungsfragen; Impulse zur digitalen Transformation der Versorgung bleiben jedoch bislang randständig. In diesem Sinne hoffen wir auf die für das erste Quartal 2026 angekündigten Digitalgesetze, die wir natürlich eng begleiten werden.
Am 18.12.2025 wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes in erster Lesung im Bundestag beraten. Obwohl zu später Stunde (abends kurz vor 23 Uhr) und vor fast leerem Haus nutzten die Fraktionsvertreter die Gelegenheit zum Austausch vorwiegend ideologisch geprägter Argumente. Die vorgeschlagenen Änderungen sind eigentlich recht einfach: Verschreibung von Medizinal-Cannabis nur nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt, Bezug in der der Apotheke nur nach persönlicher Beratung, Verbot des Versands. Während SPD und auch Grüne den „persönlichen Kontakt“ auch per Telemedizin ermöglichen und den Versand beibehalten wollen, würde die AfD das ganze „Experiment“ am liebsten komplett beenden. Im Gegensatz zur Linken, die vehement für eine Ausweitung legaler Bezugsmöglichkeiten plädiert. Einen Punkt machen Grüne und Linke, indem sie generell auf das Problem von Medikamentenabhängigkeit verweisen – das mit „einseitigen“ Änderungsvorschlägen zu Cannabis nicht ansatzweise adressiert sei. Im Anschluss erfolgte die Überweisung zur weiteren Beratung in die Ausschüsse, federführend in den Gesundheitsausschuss.
Am 14.01.2026 sind im Gesundheitsausschuss des Bundestages weitere Beratungen zum MedCanG vorgesehen.
Das "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" (BEEP) tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Zum 01.01.2026 übernimmt Niedersachsen für ein Jahr den Vorsitz der 99. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) unter dem Motto „sicher.versorgt.überall.“ Im Mittelpunkt stehen die Sicherstellung einer wirtschaftlichen, bedarfsgerechten und krisenfesten Gesundheitsversorgung vor dem Hintergrund von demografischem Wandel, Fachkräftemangel sowie finanziellen und personellen Engpässen. Inhaltliche Schwerpunkte sind u. a. die Absicherung der Gesundheitsversorgung in Krisen- und Verteidigungsfällen, die haus- und fachärztliche Versorgung, der Zugang zu Apotheken und Arzneimitteln sowie ein krisenfester Öffentlicher Gesundheitsdienst. Termine: Amtschefkonferenz am 06.–07.05.2026 in Braunschweig, Hauptkonferenz der GMK am 10.–11.06.2026 in Hannover.
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